Warum habe ich nicht das Arzneimittel auf dem Rezept, sondern eine Alternative bekommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen können mit den Arzneimittel-Herstellern sogenannte Rabattverträge abschließen. In den Rabattverträge gewähren die Hersteller den Krankenkassen Rabatte und werden im Gegenzug zu exklusiven Lieferanten der Krankenkasse. Wir als Apotheke sind verpflichtet, dein verordnetes Arzneimittel zu prüfen und es gegen das entsprechende Rabattarzneimittel auszutauschen, wenn deine Krankenkasse hierfür einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
Die Rabattarzneimittel enthalten genau den gleichen Wirkstoff in der gleichen Wirkungsstärke und sind für das gleiche Krankheitsbild zugelassen. Da das Präparat von einem anderen Hersteller ist, kann es aber anders aussehen (z.B. gelbe, ovale Tabletten anstatt weiße, runde) oder andere Hilfsstoffe enthalten. In der Regel ist der Austausch völlig problemlos. Sollte es wider Erwarten doch mal zu Problemen kommen, kannst du dich an deinen Arzt wenden. Er hat die Möglichkeit in begründeten Fällen auf dem Rezept einen entsprechenden Vermerk zu machen und so den Austausch zu verhindern.